Flurneuordnung
Neue Vorstandschaft nimmt die Arbeit auf

Zwei Frauen und neun Männer stehen auf einem gepflasterten Gehweg an einer Straße. Zoombild vorhanden

Lisa Schwägerl, ALE Oberpfalz
Abdruck honorarfrei

(16. September 2022) Röckenricht – In der Teilnehmergemeinschaft Röckenricht stand im August die turnusmäßige Neuwahl des Vorstandes an. Im Saal des FFW-Hauses in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg fanden sich insgesamt 34 am Flurneuordnungs-Verfahren Beteiligte und Zuhörer ein.

Nach der Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Wahlverfahrens, wurden jeweils sechs Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter gewählt, die dem Vorstandsvorsitzenden Steffen Hauser und seiner Stellvertreterin Katharina Mägerl zur Seite stehen. Letztere sind Mitarbeiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz und Kraft ihres Amtes gesetzt. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder wurde auf eine, durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz festgelegte, gruppenmäßige Zusammensetzung geachtet. Um eine ausgeglichene Interessensvertretung der Ortsfluren zu gewährleisten, wurde je ein Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaften Lockenricht, Röckenricht und Fromberg gewählt. Die restlichen drei verbleibenden Posten der Vorstandsmitglieder und Stellvertreter waren frei wählbar.

Als neue Vorstandsmitglieder wurden die folgenden Personen gewählt: Helmut Sperber, Heinz Siegert, Helmut Renner, Christian Sperber, Eric Pilhofer und Manfred Hufnagel. Vertreten werden sie von Hans Kohl, Klaus Meier, Bernd Übler, Helmut Pilhofer, Alfred Schmidt und Stefan Regler.

Der Wahlleiter freute sich auf eine gute Zusammenarbeit mit der neuen Vorstandschaft. In den nächsten sechs Jahren werden sich die Mitglieder mit der Umsetzung der im Plan festgelegten Maßnahmen oder der Neuverteilung der am Verfahren beteiligten Grundstücke beschäftigen. 2022 wurde bereits ein Wirtschaftsweg ausgebaut, die Gemeindeverbindungsstraße Lockenricht-Röckenricht und eine dazugehörige Rückhaltemaßnahme folgen als nächstes. Im Herbst soll außerdem die Abmarkung der landwirtschaftlichen Flächen zu den Waldflächen fortgeführt werden.