Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung
Dorferneuerung für Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg eingeleitet

(6. Dezember) Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg – Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz hat die Dorferneuerung „Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg“ eingeleitet. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen stellt es rund drei Millionen Euro in Aussicht.

Schwerpunkt der Dorferneuerung ist die Bildung eines neuen Ortszentrums, insbesondere die Neugestaltung im Umfeld der Evangelischen Kirche und des Rathauses, der Erhalt und der Umbau des „Neukirchner Hofes“ sowie die Schaffung von Geh- und Radwegen in der Ortschaft. Mit baulichen, gestalterischen und ökologischen Maßnahmen soll die Attraktivität von Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg gesteigert werden. Darüber hinaus ist geplant, Straßenräume den funktionalen, gestalterischen und sicherheitstechnischen Anforderungen anzupassen. Insgesamt sollen die Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsqualität in Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg verbessert werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen wurden auf Grund der Corona-Pandemie unter dem Motto „Bürgerbeteiligung auf Abstand“ mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet. Erste Ideenskizzen zur Dorferneuerung wurden auf der Homepage der Kommune präsentiert sowie durch Plakate im sogenannten „Dorferneuerungsschaufenster“ als Diskussionsanstoß öffentlich gemacht.

Erarbeitet wurden die Unterlagen durch das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg. Anschließend hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich per Mail, schriftlich oder telefonisch zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern und weitere Ideen einzubringen. Die Anregungen wurden mit der Verwaltung diskutiert und in das Maßnahmenkonzept eingearbeitet. Private Eigentümerinnen und Eigentümer innerhalb des Verfahrensgebiets der Dorferneuerung haben die Möglichkeit, eine Privatförderung für funktionale und gestalterische Verbesserungen an ihren Anwesen und deren Vorbereichen zu beantragen.

In den kommenden Wochen wird von den Beteiligten ein Vorstand gewählt, der für die Durchführung der Dorferneuerung verantwortlich ist. Die Umsetzung der geplanten öffentlichen Maßnahmen erfolgt in den nächsten Jahren in Abhängigkeit von Dringlichkeit, technischen und finanziellen Möglichkeiten.