In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Königstein 3 Markt Königstein, Landkreis Amberg-Sulzbach
Freiwilliger Landtausch Demling 2 Gemeinde Bach a.d.Donau, Landkreis Regensburg
Freiwilliger Landtausch Lengenfeld 2 Stadt Waldershof, Landkreis Tirschenreuth
Freiwilliger Landtausch Katzdorf 2 Stadt Neunburg vorm Wald, Landkreis Schwandorf
Freiwilliger Landtausch Demling 2 Gemeinde Bach a.d.Donau, Landkreis Regensburg
Flurneuordnung AOM Infrastrukturprojekt 2, Lkr. Neumarkt
Flurneuordnung und Dorferneuerung Mitterauerbach, Lkr. Schwandorf
Dorferneuerung Treffelstein 4, Lkr. Cham
ILE-Infrastrukturprojekt_Cerchov_plus_2, Lkr. Cham
Dorferneuerung Schnaittenbach Stadt Schnaittenbach, Landkreis Amberg-Sulzbach
Dorferneuerung Immenreuth, Lkr. Tirschenreuth
Flurneuordnung und Dorferneuerung Haselbach II Große Kreisstadt Schwandorf, Landkreis Schwandorf
Dorferneuerung Hohenkemnath, Lkr. Amberg-Sulzbach
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.