In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Königstein 3 Markt Königstein, Landkreis Amberg-Sulzbach
Freiwilliger Landtausch Demling 2 Gemeinde Bach a.d.Donau, Landkreis Regensburg
Freiwilliger Landtausch Lengenfeld 2 Stadt Waldershof, Landkreis Tirschenreuth
Freiwilliger Landtausch Katzdorf 2 Stadt Neunburg vorm Wald, Landkreis Schwandorf
Freiwilliger Landtausch Demling 2 Gemeinde Bach a.d.Donau, Landkreis Regensburg
Flurneuordnung AOM Infrastrukturprojekt 2, Lkr. Neumarkt
Dorferneuerung Pettendorf 2 Gemeinde Pettendorf, Landkreis Regensburg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Mitterauerbach, Lkr. Schwandorf
Dorferneuerung Schnaittenbach Stadt Schnaittenbach, Landkreis Amberg-Sulzbach
Flurneuordnung und Dorferneuerung Haselbach II Große Kreisstadt Schwandorf, Landkreis Schwandorf
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.