In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Honnersreuth, Lkr. Tirschenreuth
Dorferneuerung Pettendorf 2, Lkr. Regensburg
Freiwilliger Landtausch Pressath 3, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
Flurneuordnung Thanstein-Tännesried, Lkr. Schwandorf
Freiwilliger Landtausch Langenkreith, Lkr. Regensburg
Freiwilliger Landtausch Sassenreuth 3, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab
Freiwilliger Landtausch Lengfeld 5, Lkr. Schwandorf
Freiwilliger Landtausch Röckenricht 3, Lkr. Amberg-Sulzbach
Freiwilliger Landtausch Öd 5, Lkr. Cham
Freiwilliger Landtausch Haselmühl, Lkr. Amberg-Sulzbach
Flurneuordnung AOVE Kernwegenetz 1, Lkr. Amberg-Sulzbach
Dorferneuerung Schnaittenbach, Lkr. Amberg-Sulzbach
Flurneuordnung Aichkirchen 2, Lkr. Regensburg
Flurneuordnung Boden, Lkr. Amberg-Sulzbach
Flurneuordnung Botzersreuth, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.