In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte sowie Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus werden öffentliche Bekanntmachungen derzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt.
Freiwilliger Landtausch Mühlhausen 2, Lkr. Neumarkt i.d.Opf
Freiwilliger Landtausch Wildenreuth, Lkr. Tirschenreuth
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Fromberg, Lkr. Amberg-Sulzbach
Flurneuordnung Konnersreuth 2, Lkr. Tirschenreuth
Freiwilliger Landtausch Kirchenreinbach 2, Lkr. Amberg-Sulzbach
Freiwilliger Landtausch Gebenbach 8, Lkr. Amberg-Sulzbach
Dorferneuerung Willenhofen II, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.
Flurneuordnung Röckenricht, Lkr. Amberg-Sulzbach
Flurneuordnung Hagenohe 2, Lkr. Amberg-Sulzbach
Dorferneuerung Immenreuth, Lkr. Tir
Flurneuordnung und Dorferneuerung Steinling, Lkr. Amberg-Sulzbach
Dorferneuerung Frauenberg, Lkr. Regensburg
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.